Finanzierung
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Anträge
1. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB IX)
- Wer kann Unterstützung erhalten?
Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung, darunter neuroatypische Kinder (z. B. Kinder mit Autismus, ADHS oder anderen Entwicklungsstörungen), haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, die sie dabei unterstützt, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
- Wie wird die Unterstützung beantragt?
Die Eingliederungshilfe kann beim zuständigen Sozialamt oder Jugendamt beantragt werden. Es werden in der Regel medizinische oder psychologische Gutachten benötigt, die die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigen.
- Was wird finanziert?
Die Eingliederungshilfe kann Therapien, spezielle Betreuung und Integrationsmaßnahmen umfassen, die darauf abzielen, den Kindern Fähigkeiten zu vermitteln, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.
2. Hilfen zur Erziehung (SGB VIII)
- Wer kann Unterstützung erhalten?
Familien, die bei der Erziehung ihrer Kinder eine besondere Unterstützung benötigen, können Hilfe zur Erziehung beantragen. Dies kann bei Kindern mit besonderem Förderbedarf der Fall sein, die eine intensive Betreuung oder therapeutische Maßnahmen brauchen.
- Wie wird die Unterstützung beantragt?
Der Antrag wird beim örtlichen Jugendamt gestellt. Es kann sein, dass eine Jugendamtsfachkraft die Situation der Familie überprüft und im Rahmen eines Hilfeplans gemeinsam mit den Eltern den Bedarf feststellt.
- Was wird finanziert?
Je nach Bedarf werden verschiedene Unterstützungsformen angeboten, z. B. Erziehungsberatung, sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppen oder die Unterbringung in einer heilpädagogischen Einrichtung. Diese Leistungen umfassen häufig auch die Kosten für therapeutische Sitzungen.
3. Arbeitsförderungsmaßnahmen durch das Jobcenter (SGB II)
- Wer kann Unterstützung erhalten?
Familien, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen und deren Kinder Unterstützung brauchen, können über das Jobcenter verschiedene Maßnahmen in Anspruch nehmen, die der Eingliederung dienen.
- Wie wird die Unterstützung beantragt?
Der Bedarf kann beim Jobcenter angemeldet werden. In manchen Fällen wird auf eine Zusammenarbeit mit dem Sozial- oder Jugendamt verwiesen, wenn es um die Förderung von Kindern und Jugendlichen geht.
- Was wird finanziert?
Das Jobcenter übernimmt oft die Kosten für Maßnahmen, die helfen, Kinder und Jugendliche sozial zu integrieren und langfristig ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Auch Fahrkosten für notwendige Therapie-Sitzungen können übernommen werden.
4. Schulbegleitung und Integrationshilfe (SGB XII)
- Wer kann Unterstützung erhalten?
Kinder mit besonderem Förderbedarf, die auf Unterstützung in der Schule angewiesen sind, haben Anspruch auf Schulbegleitung, um am Unterricht teilnehmen zu können. Diese Leistungen fallen unter die Eingliederungshilfe, wenn sie notwendig sind, um den Schulalltag zu bewältigen.
- Wie wird die Unterstützung beantragt?
Anträge werden beim Sozial- oder Jugendamt gestellt. Hierzu ist in der Regel eine Einschätzung der Schule und eine ärztliche oder psychologische Empfehlung erforderlich.
- Was wird finanziert?
Die Schulbegleitung umfasst Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, oft auch den Transport zur Schule und gegebenenfalls zusätzliche Nachmittagsbetreuung, falls therapeutische Sitzungen oder Fördermaßnahmen nötig sind.
5. Unterstützung durch Frühförderstellen
- Wer kann Unterstützung erhalten?
Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen im Alter von 0 bis 6 Jahren können durch Frühförderstellen unterstützt werden. Frühförderung kann besonders bei neuroatypischen Kindern hilfreich sein, um ihnen frühzeitig Fähigkeiten zur sozialen und kognitiven Teilhabe zu vermitteln.
- Wie wird die Unterstützung beantragt?
Eltern können sich direkt an eine Frühförderstelle wenden, eine Überweisung vom Kinderarzt ist oft hilfreich. Die Kosten werden meist vom Sozialamt oder durch Krankenkassen getragen.
- Was wird finanziert?
Frühförderung umfasst ein breites Spektrum an Unterstützungsangeboten wie Logopädie, Ergotherapie, Psychomotorik und andere spezielle Fördermaßnahmen.
Zusätzlich ist es ratsam, sich vor Ort bei einem Sozialverband oder einer Beratungsstelle zu informieren.
Anträge
Hier ist eine Übersicht über die Anträge für die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf. Jeder Antrag hat seine eigenen Anforderungen und wird bei unterschiedlichen Stellen eingereicht:
Serviceliste
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1. Eingliederungshilfe (SGB IX)Listenelement 1
Antragstellung:
Der Antrag für Eingliederungshilfe kann beim zuständigen Sozialamt oder Jugendamt der Stadt oder des Landkreises gestellt werden. In manchen Fällen übernimmt das Gesundheitsamt die erste Beratung.
Benötigte Unterlagen:
Ärztliches oder psychologisches Gutachten, das die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigt
Ggf. Berichte von Therapeuten oder Lehrern, die den Unterstützungsbedarf beschreiben
Ein Antragsschreiben oder Formular des Sozialamts, das je nach Bundesland variiert
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2. Hilfen zur Erziehung (SGB VIII)Listenelement 2
Antragstellung
- Der Antrag auf Hilfe zur Erziehung wird beim Jugendamt des Wohnortes gestellt. Die Eltern werden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen, bei dem die Familiensituation und der Unterstützungsbedarf besprochen werden.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Nachweis über den Wohnsitz
- Beschreibung der Familiensituation und des Unterstützungsbedarfs (z. B. Erziehungsprobleme, besondere Belastungen)
- Ggf. Gutachten, Berichte von Erziehern oder Lehrern
- Formular des Jugendamts zur Hilfeplanung (oft mit Unterstützung der Sozialarbeiter ausgefüllt)
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3. Frühförderung (für Kinder 0–6 Jahre)Listenelement 3
Antragstellung:
Anträge für Frühförderung können direkt bei einer Frühförderstelle eingereicht werden. Manchmal wird auch das Sozialamt oder die Krankenkasse miteinbezogen, wenn es um die Kostenübernahme geht.
Benötigte Unterlagen:
- Überweisung oder Empfehlung durch den Kinderarzt
- Anamnesebogen und ggf. weitere Unterlagen über die Entwicklungsverzögerung oder den besonderen Bedarf des Kindes
- Anmeldung oder Anfrage direkt bei der Frühförderstelle vor Ort
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4. Unterstützung durch das Jobcenter (SGB II)Listenelement 4
Antragstellung:
Der Antrag auf Unterstützung erfolgt beim Jobcenter. Bei bestimmten Leistungen, wie z. B. für Schulmaterialien oder Lernförderung, kann der Bedarf direkt beim Sachbearbeiter angemeldet werden.
Benötigte Unterlagen:
- Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Nachweise über den besonderen Bedarf des Kindes (z. B. Bescheinigung der Schule für Lernförderung, Verordnung des Arztes für Fahrtkosten zur Therapie)
- Formulare des Jobcenters für spezielle Bedarfe wie Lernförderung oder besondere Ausgaben